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Gestohlenes Auto - Verkauf unwirksamGrundsätzlich ist
der Verkauf eines gestohlenen Autos nicht rechtswirksam. Daher muß
der Verkäufer auch bei Unwissenheit von einem möglicherweise
längere Zeit zurückliegenden Diebstahl das Geld an den Käufer
zurückzahlen.
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