| Gestohlenes Auto - Verkauf unwirksam |
| Grundsätzlich ist
der Verkauf eines gestohlenen Autos nicht rechtswirksam. Daher muß
der Verkäufer auch bei Unwissenheit von einem möglicherweise
längere Zeit zurückliegenden Diebstahl das Geld an den Käufer
zurückzahlen.
AG Frankfurt/Main, 8.1.2007 - Az: 30 C 3849/05-47 |