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Auf Reimporte muß hingewiesen werdenDa auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt
ein Reimport (noch) einen erheblichen preisbildenden Faktor darstellt,
ist auf diesen Umstand von einem Händler ungefragt hinzuweisen. Wird
dies verschwiegen, so kann der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung
angefochten werden.
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