| Auto bei Inzahlungnahme untersuchen! |
| Ein Autohändler kann
keinen Schadensersatz verlangen, wenn ein Fahrzeug ohne eingehende Untersuchung
in Zahlung genommen wird. Dieses Verhalten ist grob fahrlässig, wenn
der Kunde vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hat, einen größeren
Schaden teilweise in Eigenreparatur beseitigt zu haben. Stellt sich nun
nachträglich heraus, daß die Beseitigung des unfachmännisch
reparierten Schadens gut 9000 EURO erfordern würde, so geht dies zu
Lasten des Händlers.
OLG Schleswig, 4.11.2005 – Az: 4 U 46/05 |