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Bei technischen Veränderungen muß Unbedenklichkeit nachweisbar seinWurde ein Gebrauchtwagen
technisch verändert, so daß die Fahrsicherheit beeinträchtigt
wird (vorliegend: Tieferlegung und Austausch der Reifen sowie der Felgen),
so kann der Käufer verlangen, daß die Originalunterlagen, aus
denen die TÜV-Abnahme oder die Unbenklichkeit der Änderungen
ersichtlich ist, ausgehändigt werden.
Der Käufer kann ohne weiteres den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn der Verkäufer der Aufforderung zur Aushändigung dieser Unterlagen nicht nachkommt. |