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Falsches Modelljahr angegeben – Rücktritt?Wird seitens des Verkäufers
fälschlich das Erstzulassungsjahr als Modelljahr angegeben und liegt
zwischen Herstellung und Erstzulassung mehr als ein Jahr, so kann der Käufer
aufgrund der erheblichen Bedeutung des Modelljahres beim Gebrauchtwagenkauf
vom Vertrag zurücktreten.
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