| Falsche Kilometerangabe beim Gebrauchten |
| Ein Händler, der einen
Gebrauchtwagen bei einem nicht mehr identifizierbaren Zwischenhändler
erworben hat, kann sich gegenüber dem Käufer nicht auf die Angaben
des Zwischenhändlers hinsichtlich des Kilometerstandes berufen, wenn
dieser unzutreffend angegeben wurde. Ein anderes würde dann gelten,
wenn der Händler vorab bereits auf die nicht mehr überprüfbare
Laufleistung hingewiesen hätte.
OLG Bremen, 8.10.2003 - Az: 1 U 40/03 |