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Motorschaden nach 88.000 Kilometern – Händler haftet!
Von einem modernen Mittelklassewagen kann eine Laufleistung von deutlich über 100.000 km verlangt werden. Kommt es mit 88.000 km bereits zu einem schweren Motorschaden, so ist der Händler zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Vorliegend waren die Kosten für einen Austauschmotor zu bezahlen.

OLG Frankfurt - Az: 24 U 198/04