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Neuwagen sind nach Modelländerung nicht mehr fabrikneu!

Wird ein Neuwagen auch nach Modelländerungen als fabrikneu verkauft, so liegt ein Sachmangel vor, da die vereinbarte Beschaffenheit eines Neufahrzeuges nicht mehr vorliegt. Der Käufer kann daher die Rückabwicklung verlangen.
OLG Köln - Az: 22 U 180/04
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