| Auch bei Gebrauchten müssen bei Mängel Originalteile genommen werden |
| Müssen Mängel
eines Gebrauchtwagens repariert werden, so besteht ein Anspruch auf Originalteile
auch dann, wenn hierdurch im Verhältnis zum Kaufpreis nicht unerhebliche
Kosten entstehen.
Nach Ansicht des Gerichts ist eine Mängelbeseitigung erst dann unverhältnismäßig, wenn der Kaufpreis überstiegen wird. AG München - Az: 112 C 12685/03 |