| Autoverkauf in Kommission und Insolvenz |
| Für ein in Kommission
gegebenes Auto besteht im Insolvenzfall regelmäßig keine Möglichkeit
auf Auszahlung des vollständigen Verkaufspreises. Ein Schutz vor dem
Insolvenzrisiko ist nur möglich, wenn zwischen Händler und Betroffenem
ein Verkauf im Namen des Kommitenten vereinbart wird und geklärt wird,
daß der Käufer direkt an den Kommitenten zahlt. Andernfalls
besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Erlöses. Ein Aussonderungsrecht
kann nicht geltend gemacht werden.
OLG Hamm – Az: 27 U 81/03 |