![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Auf Importfahrzeuge ist hinzuweisen!Wird ein Kunde nicht ungefragt
davon in Kenntnis gesetzt, daß ein angebotenes Auto importiert wurde,
so kann er vom Kauf zurücktreten, da der Verkäufer in diesem
Fall seine Aufklärungspflicht fahrlässig verletzt. Hintergrund
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |