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Bei Gebrauchten auf mangelhafte Wartung hinweisen?Es besteht keine Hinweispflicht
eines Gebrauchtwagenhändlers auf mangelhafte Wartung eines gebrauchten
Fahrzeuges. Der Käufer muß sich vielmehr selber informieren,
ob die vorgeschriebenen Wartungen auch tatsächlich durchgeführt
wurden. Da dies dem Serviceheft ohne weiteres zu entnehmen ist, besteht
keine gesonderte Hinweispflicht für den Händler.
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