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Abweichende Ausstattung führt zu Nachlieferungsanspruch

Der Käufer eines Neuwagens kann eine Nachlieferung vom Händler verlangen, wenn wesentliche Ausstattungsdetails fehlen, mit denen der Wagen im Angebotstext beschrieben war. Die Verhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten zum objektiven Wert des Wagens muss jedoch gewahrt bleiben.
Im zu entscheidenden Fall hatte die Klägerin einen tageszugelassenen Kleinwagen zum Preis von 11.390 EUR erworben. Dieser war im Internet unter anderem mit ABS und Seitenairbags beschrieben worden. Diese Ausstattungdetails waren jedoch im erworbenen Fahrzeug nicht vorhanden. Die Käuferin rügte diesen Umstand und
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