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Abweichende Ausstattung führt zu NachlieferungsanspruchDer Käufer eines Neuwagens
kann eine Nachlieferung vom Händler verlangen, wenn wesentliche Ausstattungsdetails
fehlen, mit denen der Wagen im Angebotstext beschrieben war. Die Verhältnismäßigkeit
der Nachbesserungskosten zum objektiven Wert des Wagens muss jedoch gewahrt
bleiben. Im zu entscheidenden Fall hatte die Klägerin einen tageszugelassenen Kleinwagen zum Preis von 11.390 EUR erworben. Dieser war im Internet unter anderem mit ABS und Seitenairbags beschrieben worden. Diese Ausstattungdetails waren jedoch im erworbenen Fahrzeug nicht vorhanden. Die Käuferin rügte diesen Umstand und Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |