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Gebrauchtwagenhändler dürfen keine Angaben "ins Blaue hinein" machen

Gebrauchtwagenhändler, die Angaben zu einem Unfallwagen "ins Blaue hinein" machen, handeln grundsätzlich arglistig. Arglist setzt nicht voraus, dass der Händler bekannte Unfallschäden bewusst verschwiegen hat. Arglist liegt schon dann vor, wenn er das Unfallfahrzeug gar nicht näher untersucht, aber trotzdem auf Nachfragen des Käufers gravierende Mängel ausgeschlossen hat.

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