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Gebrauchtwagenhändler dürfen keine Angaben "ins Blaue hinein" machenGebrauchtwagenhändler,
die Angaben zu einem Unfallwagen "ins Blaue hinein" machen, handeln grundsätzlich
arglistig. Arglist setzt nicht voraus, dass der Händler bekannte Unfallschäden
bewusst verschwiegen hat. Arglist liegt schon dann vor, wenn er das Unfallfahrzeug
gar nicht näher untersucht, aber trotzdem auf Nachfragen des Käufers
gravierende Mängel ausgeschlossen hat.
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