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Gebrauchtwagenkauf - Der Pkw war im FlussDer Verkäufer eines
gebrauchten Pkw ist verpflichtet, dem Käufer mitzuteilen, dass das
Fahrzeug in einen Fluss gestürzt war. Die Annahme des Verkäufers,
die Feuchtigkeitseinwirkung sei nur von kurzer Dauer gewesen, entlastet
ihn nicht.
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