| Neuwagen - fabrikneu? |
| Auch nach 18 Monaten kann
ein nicht gefahrenes Auto als Neuwagen verkauft werden. Die Zusicherung
"Neuwagen" ist nicht mit "fabrikneu" gleichzusezten.
Im vorliegenden Fall wurde die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises von 30.000 EURO abgewiesen. Der Kläger wurde vom Verkäufer darauf hingewiesen, daß bereits seit 10 Monaten ein neueres Model des Wagens auf dem Markt sei. Der Wagen war ausschließlich aus Neuteilen hergestellt worden und durch die lange Standzeit nicht mangelhaft geworden. Bei der Zulassung bemerkte der Käufer, daß der Wagen bereits 18 Monate alt sei und wollte darauf hin sein Geld zurückhaben. Fabrikneu sei jedoch nicht zugesichert worden, es bestand kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. LG Coburg - AZ: 12 O 694/01, OLG Bamberg - AZ: 6 U 9/02 |