Trunkenheitsfahrt und Fahrerlaubnisentziehung

Verkehrsrecht

Wurde einem Fahrerlaubnisinhaber nach einer Trunkenheitsfahrt (hier: 1,14 Promille) die Fahrerlaubnis entzogen, so muss für die erneute Erteilung die Vorlage einer MPU angeordnet werden.
Eine solche Tat belegt einen Alkoholmissbrauch hinreichend, da der Betroffene erwiesenermaßen nicht zwischen einem die Fahreignung ausschließenden Alkoholkonsum und dem Führen eines Kfz getrennt hat. Vorliegend hatte das Strafgericht keine Ausnahme von der Regel des § 69 II StGB, wonach u.a. die vom Betroffenen begangene fahrlässige Trunkenheit im Verkehr zur Ungeeignetheit zum Führen von Kfz führt, festgestellt.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.335 Beratungsanfragen

Anwalt Online hat mir in meiner Sache sehr gut und innerhalb 24 Stunden unkompliziert eine sehr wertvolle Auskunft erteilt. Ich bin begeistert und ...

Verifizierter Mandant

Eine sehr schnelle und kompetente Beratung. Erwähnenswert zugleich, eine verständliche Text und Sprachwahl. Vielen Dank

Verifizierter Mandant