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Alkoholsuchtproblematik mitgeteilt - Anordnung einer amtsärztlichen Begutachtung?

Eine Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung ist auch dann gerechtfertigt, wenn kein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr vom Betroffenen geführt wurde, sondern lediglich Mitteilungen der Polizei erfolgten, die auf eine Alkoholsuchtproblematik schließen lassen. Hieraus folgt eine Fahrungeeignetheit. Im vorliegenden Fall bestätigte sich die Alkoholabhängigkeit durch amtsärztliches Gutachten. Lediglich bei der Annahme von Alkoholmissbrauch kommt es auf das Unvermögen des Betroffenen an, das Führen von Fahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum hinreichend sicher zu trennen.
OVG Münster, 11.11.2011 - Az: 16 A 1532/11
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