Alkoholsuchtproblematik mitgeteilt - Anordnung einer amtsärztlichen
Begutachtung?
Eine Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung
ist auch dann gerechtfertigt, wenn kein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss
im Straßenverkehr vom Betroffenen geführt wurde, sondern lediglich
Mitteilungen der Polizei erfolgten, die auf eine Alkoholsuchtproblematik
schließen lassen. Hieraus folgt eine Fahrungeeignetheit. Im vorliegenden
Fall bestätigte sich die Alkoholabhängigkeit durch amtsärztliches
Gutachten. Lediglich bei der Annahme von Alkoholmissbrauch kommt es auf
das Unvermögen des Betroffenen an, das Führen von Fahrzeugen
und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum hinreichend
sicher zu trennen.