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Alkoholabstinenz nicht nachgewiesen - Lappen weg?

War ein Autofahrer in der Vergangenheit alkoholabhängig und kann dieser nach erfolgreichen Entwöhnungsbehandlung das Einhalten seiner einjährigen Alkoholabstinenz nicht nachweisen, so kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. In diesem Fall ist der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Die Fahrerlaubnis kann im Interesse der Allgemeinheit am Schutz von Leib und Leben mit sofortiger Wirkung entzogen werden, da nicht davon ausgegegangen werden kann, dass die Alkoholabhängigkeit überwunden sei. Dies gilt auch für den Fall, dass es vor der Entziehung der Fahrerlaubnis zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr gekommen war.
VG Trier, 12.5.2011 - Az: 1 L 557/11.TR
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