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Ab 1,1 Promille zahlt die Kaskoversicherung nichtsWurde vom Versicherungsnehmer
ein Unfall verursacht und war der Autofahrer zu diesem Zeitpunkt alkoholbedingt
absolut fahruntüchtig (Blutalkoholgehalt über 1,1 Promille),
so kann in jedem Fall eine Leistungskürzung seitens der Kaskoversicherung
auf Null vorgenommen werden.
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