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Hustensaft und BlutalkoholkonzentrationEin mit einer Atemalkoholkonzentration
von über 25 mg/l angetroffener Autofahrer brachte im Bußgeldverfahren
vor, er habe kurz vor Fahrtantritt einen alkoholhaltigen Hustenlöser
genommen. Aus diesem Grund sei nicht auszuschließen, dass sich Reste
hiervon noch in den Zahnfleischtaschen befunden hätten und das Messergebnis
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