|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |ALKOHOL|
MPU nach deutschem Recht!
Der Erwerb eines europäischen Führerscheins zur Umgehung der MPU wird weiter erschwert. So entschied das Gericht, daß bei einem rechtmißbräuchlichen Erwerb eines Führerscheins in einem anderen EU-Staat ein Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangt werden kann. Hierbei ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Wird die ausländische Behörde über die Fahreignung getäuscht, ist von einem Rechtsmißbrauch auszugehen. Dies ist auch dann der Fall, wenn kein Zusammenhang mit den Zielen der sogenannten Führerschein-Richtlinie besteht, die z.B. die berufliche Tätigkeit im Ausland erleichtern soll.

OVG Mecklenburg-Vorpommern - Az: 1 M 46/06