| MPU nach deutschem Recht! |
| Der Erwerb eines europäischen
Führerscheins zur Umgehung der MPU wird weiter erschwert. So entschied
das Gericht, daß bei einem rechtmißbräuchlichen Erwerb
eines Führerscheins in einem anderen EU-Staat ein Eignungsnachweis
nach deutschem Recht verlangt werden kann. Hierbei ist eine Einzelfallprüfung
erforderlich. Wird die ausländische Behörde über die Fahreignung
getäuscht, ist von einem Rechtsmißbrauch auszugehen. Dies ist
auch dann der Fall, wenn kein Zusammenhang mit den Zielen der sogenannten
Führerschein-Richtlinie besteht, die z.B. die berufliche Tätigkeit
im Ausland erleichtern soll.
OVG Mecklenburg-Vorpommern - Az: 1 M 46/06 |