![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Auch 3 ½ Jahre nach Trunkenheitsfahrt noch FührerscheinentzugAuch dann, wenn eine Trunkenheitsfahrt
mit dem Fahrrad bereits 3 ½ Jahre zurückliegt, kann der Führerschein
noch mit sofortiger Wirkung entzogen werden. Der Anforderung einer MPU
steht nicht entgegen, daß bereits mehrere Jahre vergangen sind, da
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |