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Auch 3 ½ Jahre nach Trunkenheitsfahrt noch Führerscheinentzug

Auch dann, wenn eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad bereits 3 ½ Jahre zurückliegt, kann der Führerschein noch mit sofortiger Wirkung entzogen werden. Der Anforderung einer MPU steht nicht entgegen, daß bereits mehrere Jahre vergangen sind, da
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