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MPU kann auch bei Trunkenheit auf dem Rad verlangt werden
Die Beibringung einer MPU kann von einem Fahrradfahrer, der mit 2,02 Promille im Straßenverkehr angetroffen wurde, verlangt werden. Wird die MPU nicht bestanden, kann der Führerschein entzogen werden, bis eine bestandene MPU die Tauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen nachweist.

VG Neustadt, 16.3.2005 – Az: 3 L 372/05.NW