| MPU kann auch bei Trunkenheit auf dem Rad verlangt werden |
| Die Beibringung einer MPU
kann von einem Fahrradfahrer, der mit 2,02 Promille im Straßenverkehr
angetroffen wurde, verlangt werden. Wird die MPU nicht bestanden, kann
der Führerschein entzogen werden, bis eine bestandene MPU die Tauglichkeit
zum Führen von Kraftfahrzeugen nachweist.
VG Neustadt, 16.3.2005 – Az: 3 L 372/05.NW |