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Hohe Alkoholkonzentration – Vorsatz?
Allein aus einer hohen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit kann regelmäßig nicht geschlossen werden, daß es sich um vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr handelte.

OLG Hamm, 21.7.2004 – Az: 2 Ss 178/04