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Alkoholabhängigen kann der Führerschein auch ohne Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen werden
Einem Alkoholabhängigen kann auch dann der Führerschein entzogen werden, wenn er außerhalb des Straßenverkehrs alkoholisiert war. Dies kommt in Betracht, wenn der Alkoholabhängige in alkoholisiertem Zustand angetroffen wird und die Abgabe eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verweigert. Dies lässt darauf schließen, dass er zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet ist.

VG Berlin, 20.3.2003 - Az: VG 27 A 396.02