| Alkoholabhängigen kann der Führerschein auch ohne Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen werden |
| Einem Alkoholabhängigen
kann auch dann der Führerschein entzogen werden, wenn er außerhalb
des Straßenverkehrs alkoholisiert war. Dies kommt in Betracht, wenn
der Alkoholabhängige in alkoholisiertem Zustand angetroffen wird und
die Abgabe eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verweigert. Dies
lässt darauf schließen, dass er zum Führen eines Kraftfahrzeugs
ungeeignet ist.
VG Berlin, 20.3.2003 - Az: VG 27 A 396.02 |