| Ohne Benzim mit 1,31 Promille am Steuer |
| Da im Tank des Autos kein
Tropfen Benzin mehr war, wurde eine Verurteilung eines Fahrers wegen Fahrens
ohne Führerschein aufgehoben. Der Mann hatte bei der Polizeikontrolle
mit 1,31 Promille Alkohol im Blut am Steuer eines abgeschleppten Wagens
gesessen. Auch in einem solchen Fall kann der Fahrer wegen Trunkenheit
im Verkehr verurteilt werden, ohne Benzin ist das Auto jedoch kein betriebsfähiges
Kraftfahrzeug und somit ist für den Fahrer auch kein Führerschein
erforderlich.
Oberlandesgericht Hamm 4Ss1081/98 |