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Fehlerhafte MPU - Kein Fahrerlaubnisentzug!

Bereits gelöschte Einträge im Verkehrszentralregister können nicht zu einem späteren Zeitpunkt für eine Beurteilung verwendet werden, da der Betroffene sich im Sinne der Verkehrssicherheit bewährt hat. Im vorliegenden Fall wurde ein  Autofahrer zwar zum zweiten Mal bei einer Alkoholfahrt aufgegriffen, der Eintrag für die erste Fahrt war jedoch bereits gelöscht.
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