| Entziehung der Fahrerlaubnis - MPU umgehen? |
| Ein Autofahrer kann nach
Ablauf der Sperrfrist unabhängig von einer MPU einen in eine in einem
anderen EU-Land erworbene Fahrerlaubnis nutzen.
Dies gilt auch dann, wenn die Fahrerlaubnis während der Sperrfrist erworben wurde. Es ist unerheblich, ob die Fahrerlaubnis nur zum Zwecke der Umgehung inländischer Vorschriften erworben wurde. LG München, 29.1.2007 - Az: 4 St RR 222/06 Anmerkung AnwaltOnline:
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