Ein medizinisch-psychologisches
Gutachten, das die Kraftfahreignung bejaht, kann ernsthaft in Frage gestellt
werden, wenn dieses auf einer falschen Tatsachengrundlage beruht. Vorliegend
hatte der Bewerber wahrheitswidrig angegeben, seit der letzten aktenkundigen
Verkehrsauffälligkeit sei nichts mehr vorgefallen.