| Zukünftige Alkoholfahrten zu erwarten - ungeeignet! |
| Im vorliegenden Fall legte
die MPU nachvollziehbar und überzeugend dar, daß auch zukünftig
Fahrten unter Alkoholeinfluß zu erwarten seien. Der Betroffene ist
daher zur Zeit nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, da sein
Alkoholproblem noch nicht ausreichend aufgearbeitet wurde. Auch die Gefährdung
des Arbeitsplatzes ist in diesem Zusammenhang hinzunehmen.
VG Gelsenkirchen, 6.7.2007 - Az: 7 L 447/07 |