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Zukünftige Alkoholfahrten zu erwarten - ungeeignet!
Im vorliegenden Fall legte die MPU nachvollziehbar und überzeugend dar, daß auch zukünftig Fahrten unter Alkoholeinfluß zu erwarten seien. Der Betroffene ist daher zur Zeit nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, da sein Alkoholproblem noch nicht ausreichend aufgearbeitet wurde. Auch die Gefährdung des Arbeitsplatzes ist in diesem Zusammenhang hinzunehmen.

VG Gelsenkirchen, 6.7.2007 - Az: 7 L 447/07