| Eignungsgutachten verweigert - Führerscheinentzug! |
| Weigert sich ein Fahrerlaubnisinhaber,
ein gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV angeordnetes medizinisch-psychologisches
Gutachten beizubringen, so ist der Schluß auf eine Nichteignung zulässig.
Dies gilt auch dann, wenn die der Anordnung zugrunde liegende Tat bereits
wie vorliegend mehr als sieben Jahre zurückliegt. Es kommt nur darauf
an, daß die Tat noch im Verkehrszentralregister eingetragen ist und
keinem Verwertungsverbot unterliegt.
Niedersächsisches OVG, 25.4.2007 - Az: 12 ME 142/07 |