Straßenverkehrsrechtlich heißt der Zebrastreifen Fußgängerüberweg. Der Fußgängerüberweg ist eine gesicherte Straßenüberquerung für Fußgänger. Geregelt ist dies in §§ 25, 26 StVO, wobei es sich um eine Schutzvorschrift handelt, die nur Fußgänger schützen soll. Eine Mißachtung dieser Vorschriften kann mit Geldbuße (€ 50) sowie 4 Punkten geahndet werden. Fußgänger sind verpflichtet, vorhandene Fußgängerüberwege zur Überquerung von Straßen zu verwenden.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.