Von einem wirtschaftlichen
Totalschaden geht man dann aus, wenn eine Reparatur des verunfallten Fahrzeuges
aufgrund des Umfangs der Beschädigung und/oder des Alters unwirtschaftlich
wäre. Dies ist nach gefestigter Rechtsprechnung dann der Fall, wenn
die Kosten der Reparatur den Aufwand für die Wiederbeschaffung um
mehr als 30% übersteigen.