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Winterreifen

Wenn der Winter bevor steht und wie in jedem Jahr widrige Verhältnisse auf Deutschlands Straßen drohen, stellt sich die Frage nach dem Umrüsten auf Winterreifen. Sinnvollerweise wird zumindest derjenige, der in schneereichen und kalten Gegenden wohnt, frühzeitig auf Winterreifen umrüsten. Doch obwohl drei Viertel der deutschen Autobesitzer bei winterlichen Straßenverhältnissen das Fahren mit Sommerreifen als gefährlich einstufen, ist kaum jeder Zweite bereit, tatsächlich ohne Pflicht auf Winterreifen umzurüsten. Was wohl viele Autofahrer von der Umrüstung auf Winterreifen abhält, sind die Kosten. Hier sollte aber genau nachgerechnet werden: Vier Winterreifen sind weitaus günstiger als der geringste Auffahrunfall. Auch gewähren einzelne Versicherungen Rabatt, wenn regelmäßig Winterreifen aufgezogen werden. Im umgekehrten Fall kann Böses drohen: Wer mit Sommerreifen im Winter in einen Unfall verwickelt wird, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz. Selbst bei nicht selbstverschuldeten Unfällen haftet man zumindest anteilig, so daß ein Teil des Schadens von einem selbst übernommen werden muß.

Der seit Mitte 2006 in der StVO (§2 Abs. 3a) befindliche Passus, der oft als Winterreifen-Pflicht interpretiert worden ist wurde zum 4.12.2010 präzisiert, um eine Winterreifenpflicht herbeizuführen. Bis dahin war im Gesetzeswortlaut von Winterreifen keine Rede:

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."

Eine generelle Winterreifenpflicht bestand somit bis dato nicht. Vielmehr wurde eine Bereifung gefordert, die an die Witterungsverhältnisse angepasst ist. Die Neufassung macht mit der schwammigen Forderung ein Ende und stellt klar, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit Winter- oder Allwetterreifen gefahren werden darf. Konkret sind alle M+S-Reifen als Winterreifen anzusehen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Diese sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, z.T. in Verbindung mit dem M+Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Dies gilt auch für Motorräder. Wird ein Kraftfahrer dennoch mit Sommerreifen aufgegriffen, so fällt ein Bußgeld i.H.v. EUR 40 an - dies ist eine Verdoppelung der bis dahin gültigen Bußgeldhöhe. Kommt es zu einer Verkehrgefährdung, so fallen statt nun EUR 80 sowie ein Punkt in Flensburg an. Die somit nun klargefasste Winterreifenpflicht gilt nicht für einen bestimmten Zeitraum - es kommt alleine auf die Witterungsbedingungen an. Eine Ausnahme gilt für Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen und Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung von mehr als 3,5 Tonnen. Hier genügen Winterreifen auf den Antriebsachsen.

Es empfiehlt sich daher nicht bis auf den letzten Drücker mit dem Kauf und aufziehen der Winterreifen oder von Ganzjahresreifen mit dem M+S-Zusatz zu warten, sondern bereits frühzeitig auf entsprechende Reifen umzustellen um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Wer sein Auto mit Sommerreifen bei Eis und Schnee abstellt und nicht am Verkehr teilnimmt, bekommt übrigens keine Schwierigkeiten - ein Bußgeld fällt dann nicht an.
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