|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z|
Winterreifen
Wenn der Winter bevor steht und wie in jedem Jahr widrige Verhältnisse auf Deutschlands Straßen drohen, stellt sich die Frage nach dem Umrüsten auf Winterreifen. Sinnvollerweise wird zumindest derjenige, der in schneereichen und kalten Gegenden wohnt, auf Winterreifen umrüsten. Doch obwohl drei Viertel der deutschen Autobesitzer bei winterlichen Straßenverhältnissen das Fahren mit Sommerreifen als gefährlich einstufen, ist kaum jeder Zweite bereit, tatsächlich auf Winterreifen umzurüsten.

Was wohl viele Autofahrer von der Umrüstung auf Winterreifen abhält, sind die Kosten. Hier sollte aber genau nachgerechnet werden: Vier Winterreifen sind weitaus günstiger als der geringste Auffahrunfall. Auch gewähren einzelne Versicherungen Rabatt, wenn regelmäßig Winterreifen aufgezogen werden. Im umgekehrten Fall kann Böses drohen: Wer mit Sommerreifen im Winter in einen Unfall verwickelt wird, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz. Selbst bei nicht selbstverschuldeten Unfällen haftet man zumindest anteilig, so daß ein Teil des Schadens von einem selbst übernommen werden muß.

Seit Mitte 2006 findet sich in der StVO (§2 Abs. 3a) ein Passus, der oft als Winterreifen-Pflicht interpretiert wird. Im Gesetzeswortlaut ist indes von Winterreifen keine Rede:

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."

Eine generelle Winterreifenpflicht besteht somit nicht. Vielmehr wird eine Bereifung gefordert, die an die Witterungsverhältnisse angepaßt ist. Welche Anforderungen hier im einzelnen zu stellen ist, wird sich wohl erst durch entsprechende Urteile ergeben. Es kann jedoch angenommen werden, daß abgefahrene Sommerreifen bei Schnee und Eis mit einem Bußgeld belegt werden. Darüber hinaus wird auch der Kasko-Schutz gefährdet, wenn im Falle eines Unfalls die mangelhafte Bereifung (mit-)ursächlich ist.