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Windschutzscheibe muß freigekratzt sein!Wenn es im Winter
mal wieder zu einer vereisten Windschutzscheibe kommt, so ist das Freikratzen
zwar lästig aber erforderlich, wenn man kein Bußgeld riskieren
will.
Der Autofahrer ist nämlich verpflichtet, mehr als nur ein Guckloch
freizukratzen. Ist die Sicht aufgrund vereister oder verschneiter Scheiben
stark eingeschränkt, so kann dies ein Bußgeld i.H.v. EURO 50
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