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Windschutzscheibe muß freigekratzt sein!

Wenn es im Winter mal wieder zu einer vereisten Windschutzscheibe kommt, so ist das Freikratzen zwar lästig aber erforderlich, wenn man kein Bußgeld riskieren will. Der Autofahrer ist nämlich verpflichtet, mehr als nur ein Guckloch freizukratzen. Ist die Sicht aufgrund vereister oder verschneiter Scheiben stark eingeschränkt, so kann dies ein Bußgeld i.H.v. EURO 50
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