Schuldanerkenntnis am Unfallort

Verkehrsrecht

Häufig entbrennt am Unfallort zwischen den Unfallbeteiligten Streit darüber, wer den Unfall verschuldet hat. In der Regel versucht daher derjenige, den am Unfall vermeintlich keine Schuld trifft, den aus seiner Sicht Schuldigen zur Abgabe einer Erklärung zu bewegen, mit der die Alleinverursachung des Schadens eingeräumt wird. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einer solchen Erklärung regelmäßig um ein sog. "deklaratorisches" Schuldanerkenntnis: Der vermeintlich Schuldige geht selbst von seiner Schuld aus und will dies zugunsten des vermeintlich Nichtschuldigen "lediglich" schriftlich festhalten.

Letztlich muss aber stets unter Zugrundelegung der konkreten Umstände des Falles ermittelt werden, ob der Erklärende tatsächlich ein Schuldanerkenntnis abgeben wollte. Dies geschieht durch Auslegung seiner Erklärung. Ein Schuldanerkenntnis ist etwa bei der Formulierung "Den Schaden trägt Herr X" anzunehmen. Eine rechtserhebliche Erklärung wird indes nicht vorliegen, wenn der vermeintlich schuldige Unfallbeteiligter lediglich zusagt, "Er werde sehen, dass die Angelegenheit in Ordnung kommt".

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Letzte Änderung: 01.04.2019

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