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Schuldanerkenntnis am Unfallort
Häufig entbrennt am Unfallort zwischen den Unfallbeteiligten Streit darüber, wer den Unfall verschuldet hat. In der Regel versucht daher derjenige, den am Unfall vermeintlich keine Schuld trifft, den aus seiner Sicht Schuldigen zur Abgabe einer Erklärung zu bewegen, mit der die Alleinverursachung des Schadens eingeräumt wird. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einer solchen Erklärung regelmäßig um ein sog. "deklaratorisches" Schuldanerkenntnis: Der vermeintlich Schuldige geht selbst von seiner Schuld aus und will dies zugunsten des vermeintlich Nichtschuldigen "lediglich" schriftlich festhalten.

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