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Was gilt für den Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht als Folge eines Verkehrsunfalls nur bei einer Körperverletzung oder Gesundheitsbeeinträchtigung, nicht also, wenn nur eine Sache wie etwa der PKW beschädigt worden ist. Gem. § 253 Abs. 2 BGB kann als Schmerzensgeld " eine billige Entschädigung " verlangt werden.

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