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Unfall auf dem ParkplatzUnfälle
passieren überall - nicht nur auf vielbefahrenen Straßen. Das
ist nicht nur ärgerlich, sondern führt oft auch zu unübersichtlichen
haftungsrechtlichen Beurteilungen. Eine schwierige Situation liegt oft
bei Unfällen auf Parkplätzen vor, wenn ein Fahrer ausparkt und
ein zweiter Fahrer dem Ausparkenden in die Seite fährt.
Vorfahrt und Geschwindigkeit sind in der StVO geregelt - diese gilt auch auf Parkplätzen, die in privatem Eigentum stehen (z.B. eines Supermarktes), sofern sie dem öffentlichen Verkehr dienen. Dafür reicht es aus, wenn sie tatsächlich von jedermann benützt werden können - das Schild "nur für Kunden" oder ähnliches ändert nichts. Ein Hinweis auf die Anwendbarkeit des StVO ist nicht erforderlich. Die Spuren zwischen den Parkbuchten werden indes nicht als Straßen gewertet, die der fließende Verkehr nutzt und auf denen der Benutzer ggf. Vorfahrt hat. Vielmehr werden diese Bereiche als Aufteilung des Parkplatzes betrachtet, so daß i.d.R. keine Vorfahrtsregelung zur Anwendung kommt. Ein anderes kann in Fällen gelten, bei denen aufgrund von Markierung, Breite und Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |