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Kosten eines Sachverständigen

Die Kosten für die Schadensermittlung durch einen Sachverständigen sind Teil des Schadens und somit ebenfalls zu regulieren. Die Auswahl des Sachverständigen bleibt dem Betroffenen überlassen, er kann sich jedoch auch einen Sachverständigen von der Versicherung auswählen lassen. Der Betroffene hat auch dann ein Anrecht darauf, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat.
Die Schätzung des Schadens durch einen Sachverständigen der betroffenen Versicherung kann tendenziell niedriger ausfallen als die eines freien Sachverständigen - dies hätte zur Folge, daß auch nur diese Kosten ersetzt werden.

Aufgabe des Gutachters ist es, Reparaturkosten und/oder Wiederbeschaffungswert (Rest- bzw. Zeitwert) zu schätzen.

Nach Erstellung des Gutachtens hat der Geschädigte die Möglichkeit,
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