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Kosten eines SachverständigenDie
Kosten für die Schadensermittlung durch einen Sachverständigen
sind Teil des Schadens und somit ebenfalls zu regulieren. Die Auswahl des
Sachverständigen bleibt dem Betroffenen überlassen, er kann sich
jedoch auch einen Sachverständigen von der Versicherung auswählen
lassen. Der Betroffene hat auch dann ein Anrecht darauf, einen eigenen
Gutachter zu beauftragen, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen
Sachverständigen beauftragt hat. Die Schätzung des Schadens durch einen Sachverständigen der betroffenen Versicherung kann tendenziell niedriger ausfallen als die eines freien Sachverständigen - dies hätte zur Folge, daß auch nur diese Kosten ersetzt werden. Aufgabe des Gutachters ist es, Reparaturkosten und/oder Wiederbeschaffungswert (Rest- bzw. Zeitwert) zu schätzen. Nach Erstellung des Gutachtens hat der Geschädigte die Möglichkeit, Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |