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Unfall und Haftpflicht - auch bei Angehörigen?

Ein Verkehrsunfall ist dann besonders problematisch, wenn hierbei mitfahrende Angehörige verletzt wurden. Die Geschädigten können sich nun mit einer Schadensersatzforderung an den Schadensverursacher wenden und von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern und auch einklagen. Diese Möglichkeit wird oft übersehen, wenn Angehörige die Betroffenen sind.
Die Versicherung muß die Ansprüche von Ehepartnern und Kindern genauso wie die von Fremden behandeln (§ 10 AKB). Darüber hinaus gibt es noch einen "Vorteil": Die Versicherung kann den Verursacher nicht regreßpflichtig machen, wenn er ein Familienangehöriger des Klägers ist.
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