Ein Unfall ist für sich genommen schon unangenehm genug und zieht viel Arbeit nach sich - bis zum Abschluss eines Schadenersatzverfahrens kann es schnell einige Monate dauern. Bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik wird es jedoch noch komplizierter.
Aufgrund internationaler Abkommen ist es nicht notwendig, sich mit der ausländischen Versicherung in Verbindung zu setzen - es gibt direkt in Deutschland Ansprechpartner.
Generell gilt zunächst, sich genauso wie bei einem normalen Unfall zu verhalten (siehe Verkehrsunfallschaden). Auf einer Kleinigkeit sollte man jedoch bestehen - die grüne Versicherungskarte sollte der Unfallgegner in jedem Fall aushändigen, denn nur dann, wenn man im Besitz der originalen grünen Versicherungskarte ist, kann der Unfall wie ein Unfall mit einem Inländer abgewickelt werden. Das Grüne-Karte-System ist auf Europa und einige wenige Mittelmeeranrainerstaaten begrenzt.
Der Schaden sollte sicherheitshalber unabhängig von der Polizei selbst aufgenommen werden, um möglichst umfassend das Geschehen protokollieren zu können. Besonders sollte darauf geachtet werden, dass dem ausländischen Unfallbeteiligten die grüne Versicherungskarte nicht wieder ausgehändigt wird.
Der Schaden kann sodann beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V. (Anschrift s.u.) gemeldet werden, welches einen deutschen Versicherer nennt, der stellvertretend für die ausländische Versicherung den Schaden reguliert.
Letzte Änderung: 05.03.2019
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