Allgemeines
zum Schaden
Wer
verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen, hat den Zustand herzustellen,
der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht
eingetreten wäre. Dabei kann im Falle von Personenschäden und
Sachschäden vom Geschädigten der Geldbetrag verlangt werden,
den er benötigt, um den Schaden zu beseitigen (§ 249 BGB). Bei
einem Verkehrsunfall hängen Art und Höhe des Schadensersatzes
also ebenfalls davon ab, ob der Unfall für den Schaden ursächlich
gewesen ist.
Nach
dem geschädigten Rechtsgut lässt sich unterscheiden zwischen
Personenschäden und Sachschäden. Während bei Sachschäden
immer nur materielle Schäden ersetzt werden, also solche, die sich
in einem finanziellen Verlust ausdrücken lassen, gibt es bei Personenschäden
auch den Ersatz nicht materieller Schäden (§ 253 BGB). Man spricht
hier vom Schmerzensgeld.