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Allgemeines zum Schaden
Wer verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Dabei kann im Falle von Personenschäden und Sachschäden vom Geschädigten der Geldbetrag verlangt werden, den er benötigt, um den Schaden zu beseitigen (§ 249 BGB). Bei einem Verkehrsunfall hängen Art und Höhe des Schadensersatzes also ebenfalls davon ab, ob der Unfall für den Schaden ursächlich gewesen ist.
Nach dem geschädigten Rechtsgut lässt sich unterscheiden zwischen Personenschäden und Sachschäden. Während bei Sachschäden immer nur materielle Schäden ersetzt werden, also solche, die sich in einem finanziellen Verlust ausdrücken lassen, gibt es bei Personenschäden auch den Ersatz nicht materieller Schäden (§ 253 BGB). Man spricht hier vom Schmerzensgeld.