![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Allgemeines zum SchadenWer
verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen, hat den Zustand herzustellen,
der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht
eingetreten wäre. Dabei kann im Falle von Personenschäden und
Sachschäden vom Geschädigten der Geldbetrag verlangt werden,
den er benötigt, um den Schaden zu beseitigen (§ 249 BGB). Bei
einem Verkehrsunfall hängen Art und Höhe des Schadensersatzes
also ebenfalls davon ab, ob der Unfall für den Schaden ursächlich
gewesen ist.
Nach dem geschädigten Rechtsgut lässt sich unterscheiden zwischen Personenschäden und Sachschäden. Während bei Sachschäden immer nur materielle Schäden ersetzt werden, also solche, die sich in einem finanziellen Verlust ausdrücken lassen, gibt es bei Personenschäden auch den Ersatz nicht materieller Schäden (§ 253 BGB). Man spricht hier vom Schmerzensgeld. |