In Kraftfahrzeugen ist ein Verbandskasten für Notfälle mitzuführen.
§35h StVZO sieht einen Verbandkasten in Pkws - auch in als Pkw zugelassene Quads -, Lkws und Bussen (bei mehr als 22 Fahrgastplätzen zwei Verbandskästen) vor. Motorrädern müssen keinen Verbandskasten mit sich führen. Doch was gehört in diesen zwingend herein? Der Inhalt ist in der DIN-Norm 13164 geregelt. Demnach müssen in einem Verbandskasten die folgenden Gegenstände enthalten sein:
Die Inhaltsteile eines Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164
1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
8 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
3 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
2 Verbandtücher, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
2 Mullbinden, DIN 61631-MB-6, 6 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
3 Mullbinden, DIN 61631-MB-8, 8 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
Verkehrsteilnehmer müssen dafür Sorge tragen, dass neu gekaufte Verbandkästen diese Norm erfüllen. Besonders zu beachten ist, dass einige Teile einem Verfallsdatum unterliegen. Neue Verbandskästen weisen dieses aus. Abgelaufene Teile sind entsprechend durch neue zu ersetzen. Im Gegensatz zum fehlenden, unvollständigen oder beschädigten Verbandskasten ist ein überschrittenes oder ein nicht vorhandenes Verfalldatum kein Grund für eine Verwarnung. Hierfür fehlt es an jeglicher Rechtsgrundlage. Wer jedoch ohne oder mit unvollständigem bzw. beschädigtem Verbandkasten angetroffen wird, muss mit einem Verwarnungsgeld i.H.v. EUR 5 (Busfahrer: EUR 15) rechnen. Der Fahrzeughalter muss mit einem Verwarngeld i.H.v. EUR 10,00 (Busbesitzer EUR 25) rechnen.