Der Begriff des „unabwendbaren Ereignisses“ beschreibt im Verkehrsrecht den Umstand, dass ein Unfallschaden selbst von einem sogenannten Idealfahrer nicht zu vermeiden gewesen wäre. In diesem Zusammenhang bedeutet Idealfahrer, dass der Fahrer die äußerste, nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Für das Vorliegen eines solchen unabwendbaren Ereignisses ist es nicht nur erforderlich, sich während des Unfalls „ideal“ zu verhalten, es ist auch zu berücksichtigen, ob ein Idealfahrer überhaupt in die fragliche Situation geraten wäre.
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Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlichLetzte Änderung: 20.08.2023
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Norbert Anderson, Ansbach