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Unabwendbares Ereignis und höhere GewaltDer Begriff des
"unabwendbaren Ereignisses" beschreibt im Verkehrsrecht den Umstand, dass
ein Unfallschaden
selbst von einem sogenannten Idealfahrer nicht zu vermeiden gewesen wäre.
In diesem Zusammenhang bedeutet Idealfahrer, dass der Fahrer die äußerste,
nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Für das
Vorliegen eines solchen unabwendbaren Ereignisses ist es nicht nur erforderlich,
sich während des Unfalls "ideal" zu verhalten, es ist auch zu berücksichtigen,
ob ein Idealfahrer überhaupt in die fragliche Situation geraten wäre.
Unabwendbare Ereignisse
liegen ebenfalls nicht vor, wenn ein Unfall auf einem Fehler in der Beschaffenheit
des Fahrzeuges (z.B. Reifen oder Bremsen) oder einem Versagen seiner Vorrichtungen
beruht.
Bis zur Schadensersatzrechtsreform im Jahr 2002 genügte es auch gegenüber unfallgeschädigten Dritten, wenn ein Unfall aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses geschah, Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |