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Tempo-30-Zonen
Tempo-30-Zonen sind immer öfter in geschlossenen Ortschaften zu finden. Seit dem 1.2.2001 wurde deshalb in § 39 Abs. 1 a StVO festgelegt, daß innerhalb geschlossener Ortschaften abseits von Vorfahrtsstraßen mit Tempo-30-Zonen gerechnet werden muß. Kraftfahrer können sich also nicht mehr darauf berufen, eine entsprechende Zone übersehen zu haben.

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