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Schäden durch Sturm und UnwetterWenn Hagelkörner
oder herabgestürzte Äste das Auto demoliert haben, ist es ratsam,
den Schaden umgehend bei der Kaskoversicherung
als Teilkasko-Schaden zu melden, und zwar auch dann, wenn Vollkasko-Versicherungsschutz
vorhanden ist. Der Grund hierfür besteht darin, daß bei der
Teilkasko-, anders als bei der Vollkaskoversicherung,
keine Rückstufung stattfindet. Zudem ist die Selbstbeteiligung dort
oftmals geringer. Da es sich bei Sturm- und Unwetterschäden um Elementarschäden
handelt, steht die Teilkaskoversicherung in der Zahlungspflicht. Sind Sie
vollkaskoversichert, so umfaßt dieser Versicherungsschutz auch die
Teilkasko.
Zu den versicherten Schäden gehört beispielsweise eine Beschädigung durch Hagel oder einen im Sturm abgebrochenen Ast, Kollisionen mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum oder Ast aber auch Schäden, die am parkendem Fahrzeug entstanden sind. Ein Wasserschaden der in einer in Folge eines Unwetters überfluteten Tiefgarage entsteht, ist ebenfalls versichert. Haben herabfallende Kastanien einen Schaden am Fahrzeug verursacht, so können Sie den Schaden bei der Vollkaskoversicherung melden. Haben Sie einen Schaden selbst verursacht, beispielsweise weil Sie einen bereits auf der Straße liegenden Ast Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |