Wenn Hagelkörner oder herabgestürzte Äste das Auto demoliert haben, ist es ratsam, den Schaden umgehend bei der Kaskoversicherung als Teilkasko-Schaden zu melden, und zwar auch dann, wenn Vollkasko-Versicherungsschutz vorhanden ist. Der Grund hierfür besteht darin, daß bei der Teilkasko-, anders als bei der Vollkaskoversicherung, keine Rückstufung stattfindet. Zudem ist die Selbstbeteiligung dort oftmals geringer. Da es sich bei Sturm- und Unwetterschäden um Elementarschäden handelt, steht die Teilkaskoversicherung in der Zahlungspflicht. Sind Sie vollkaskoversichert, so umfaßt dieser Versicherungsschutz auch die Teilkasko.Zu den versicherten Schäden gehört beispielsweise eine Beschädigung durch Hagel oder einen im Sturm abgebrochenen Ast, Kollisionen mit einem direkt vor das Auto stürzenden
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
Passwort vergessenABO-SERVICE für Abonnenten