Auf öffentlichen Parkplätzen besteht bei Schnee und Glatteis eine bloß eingeschränkte Streupflicht, und zwar nur in verkehrswichtigen Bereichen.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Verkehrsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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