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Eingeschränkte Streupflicht auf öffentlichen ParkplätzenAuf öffentlichen
Parkplätzen besteht bei Schnee und Glatteis eine bloß eingeschränkte
Streupflicht, und zwar nur in verkehrswichtigen Bereichen.
Als solche sind
Parkplätze grundsätzlich nicht einzustufen, so dass keine flächendeckende
Abstreuung erfolgen muss (so etwa das Landgericht Saarbrücken mit
Urteil vom 6. Dezember 2002, Az: 4 O 154/02). Allenfalls für Fußgänger
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