Die Fahrerlaubnis kann im Laufe eines Strafverfahrens entzogen werden, wenn der Beschuldigte sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat.
Die mangelnde Eignung kann in körperlichen oder geistigen Mängeln (z.B. Hirnschädigung, Epilepsie, Altersdemenz, schwere Zuckerkrankheit) oder in charakterlicher Unzuverlässigkeit bestehen.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird mit einer Sperrfrist verbunden, während der dem Verurteilten von der Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt und erteilt werden.
Bei Entzug der Fahrerlaubnis bestimmt das Gericht gleichzeitig, über welchen Zeitraum keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Dieser Zeitraum kann zwischen 6 Monaten und 5 Jahren liegen, in Ausnahmefällen kann auch eine Sperre für immer angeordnet werden.
Letzte Änderung: 18.09.2023
Tipp |
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Pabst,Elke, Pforzheim
Rheinländer ,Carsten, Schleiden