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Welche strafrechtlichen Folgen hat der Entzug?Wer
ein Kraftfahrzeug ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis führt,
macht sich nach §
21 StVG strafbar, ebenso auch derjenige, dessen Führerschein beschlagnahmt,
sichergestellt oder amtlich verwahrt ist. Natürlich fährt auch
der ohne Fahrerlaubnis, dessen Fahrerlaubnis erst vorläufig entzogen
worden ist. Wenn eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfolgt,
wird im allgemeinen eine erneute Sperre für den Erwerb einer Fahrerlaubnis
ausgesprochen.
Verurteilungen, die den Entzug der Fahrerlaubnis enthalten, werden sowohl in das Vorstrafenverzeichnis (Bundeszentralkartei) als auch in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. |